Ein Licht im Dunkeln

Jetzt spenden Pate werden

Hin und wieder vermachen grosszügige Spenderinnen und Spender der Kinderhilfe Emmaus einen Teil ihres Nachlasses. Das freut uns jedes Mal ausserordentlich. Erbschaften und Legate haben uns schon oft ermöglicht, Notsituationen hilfsbedürftiger Menschen zu überwinden.

Aus Liebe zum Leben

Besonders wirksame Mittel der Unterstützung unserer Tätigkeit sind Erbschaften und Legate. Indem Sie unser Hilfswerk in Ihrem Testament berücksichtigen, schenken Sie den Hoffnungslosen neue Hoffnung. Mit einem Vermächtnis retten Sie Leben über den eigenen Tod hinaus.

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Testament

Es gibt zwei Formen des Testaments: Das eigenhändige (handschriftliche) und das öffentliche (notarielle) Testament. Damit Ihr eigenhändiges Testament rechtsgültig ist, muss es gänzlich von Hand niedergeschrieben, mit Ort und exaktem Datum versehen und von Ihnen unterschrieben sein. Das öffentliche Testament wird nach Ihrem Willen durch einen Notar erstellt und von ihm beglaubigt.

Verwendung

Im Kanton Bern sind Ehepartner und Nachkommen sowie gemeinnützige Organisationen wie die Kinderhilfe Emmaus von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie uns einen Teil Ihres Nachlasses vermachen, steht es Ihnen selbstverständlich frei, einen bestimmten Verwendungszweck festzulegen. Wir bitten Sie jedoch, auf eine zu einengende Formulierung zu verzichten. Wenn Sie uns die freie Verwendung überlassen, kann das Geld immer dort eingesetzt werden, wo Hilfe am dringendsten nötig ist.

Online-
Testament

Mit dem online Testamentgenerator von «Dein Adieu» können Sie Ihr Testament anonym und kostenlos erstellen.

Informationen darüber, wie Sie die Kinderhilfe Emmaus in Ihrem Testament berücksichtigen können, finden Sie auch in unserer Legat-Broschüre.